Allgemeine Geschäftsbedingungen
StaplerDirekt e.U.
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen StaplerDirekt e.U und Unternehmen. Sollten Sie einem Rechtsgeschäft mit Verbrauchern zugrunde gelegt werden, gelten Sie nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen widersprechen. Alle Angebote, Leistungen, Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Entsprechende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner widersprechen wir hiermit, es sei denn, wir vereinbaren ihre Geltung im Vorhinein schriftlich. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
2. Kostenvoranschlag / Vertragsabschluss
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt; die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet uns nicht zur Annahme eines Auftrages. Kostenschätzungen sind unverbindlich; eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht.
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung unsererseits weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Ein Vertrag kommt mit Unterfertigung des Angebotes, Zugang mit der schriftlichen Auftragserteilung oder mit Auslieferung der bestellten Ware oder in Auftrag gegebenen Ware zustande.
3. Preis / Entgelt
Die Preise gelten ab Lager des Verkäufers, ausschließlich Verpackung, Verladung und Umsatzsteuer. Bedingt die Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben, trägt diese der Käufer. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vor. Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Wenn bei Vertragserfüllung die Ausführung zusätzlicher Arbeiten als notwendig erachtet wird, so kann der Umfang der Arbeiten ohne Rücksprache beim Besteller bis zu 20 % überschritten werden.
4. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anderwärtig vereinbart, sind alle Zahlungen spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Zahlungen unserer Vertragspartner gelten erst mit dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf unser Geschäftskonto als geleistet. Die Zurückhaltung von Zahlungen, unabhängig aus welchem Grund, ebenso wie die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen durch unsere Vertragspartner sind ausgeschlossen.
5. Verzug / Vertragsrücktritt
Ist der Vertragspartner mit einer (Teil-)Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug oder verschlechtert sich seine wirtschaftliche Lage, so sind wir berechtigt, unsere im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausstehenden Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und dafür Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zu fordern. Zudem sind wir berechtigt, nach einer angemessenen, höchstens 14-tätigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, so sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom
Vertag zurückzutreten. Hat unser Vertragspartner den Rücktritt verschuldet, hat dieser den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen.
Tritt der Vertragspartner ohne Berechtigung vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Bei Aufhebung ist der Vertragspartner verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Für Ware die in Art und Menge extra für den Vertragspartner beschafft oder hergestellt wird oder wurde, sind ein Rücktritt vom Vertrag sowie die Rückgabe der Ware ausgeschlossen.
6. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
7. Lieferung und Transport
Unsere Preise/Entgelte beinhalten keine Kosten für die Zustellung. Auf Wunsch kann die Zustellung der Ware gegen gesondertes Entgelt durch uns veranlasst werden. Dabei werden für Transporte bzw. Zustellung die aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf unseren Vertragspartner über. Das Risiko für Verlust und Beschädigung trägt der Vertragspartner. Die Versicherung der Ware gegen Schäden und Verlust während des Transportes ist grundsätzlich Sache des Vertragspartners, wird jedoch bei ausdrücklicher Beauftragung vom Vertragspartner von uns veranlasst.
8. Lieferfrist
Bekannt gegebene Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn diese werden schriftlich als solche vereinbart. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen, mindestens 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie etwa alle Fälle höherer Gewalt, eintreten die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer der Umstände. Dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie der Ausfall eines wesentlichen und schwer ersetzbaren Lieferanten.
9. Gewährleistung
Der Verkäufer ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel der zum Zeitpunkt der Übergabe besteht der auf einen Fehler des Materials oder der Ausführung beruht zu beheben. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung bzw. ab Fertigstellung. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Käufer die aufgetretenen Mängel unverzüglich angezeigt hat. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels hat der Verkäufer nach seiner Wahl am Erfüllungsort die mangelhafte Ware bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks Nachbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht vom Verkäufer bewirkter Anordnung und Montage ungenügender Einrichtungen, Nichtbeachtung der Instandhaltungserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängel auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet auch nicht für die Beschädigungen die auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn an den gelieferten Gegenständen Änderungen vorgenommen werden.
10. Schadenersatz
Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung ist Schadenersatz ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationskosten zu verrechnen.Vor Rücksendung hat eine Voranmeldung von diese zu erfolgen. Eine Warenrückgabe ist in jedem Fall nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum möglich. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändung, verpflichtet sich der Vertragspartner auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Vertragspartner in Verzug oder ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
12. Zurückbehaltung
Der Vertragspartner ist bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten Entgeltes, sondern nur in Höhe des Verbesserungsaufwandes berechtigt.
13. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Gerichtsstand ist das am Sitz unseres Unternehmens örtlich und sachlich zuständige Gericht.
14. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass auch die in den Verträgen mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn-, bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Soweit Geliefertes nach Entwürfen oder Anweisungen des Vertragspartners gefertigt wurde, hat uns der Vertragspartner von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte geltend gemacht werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum. Der Vertragspartner erhält darauf keine wie auch immer gearteten Werksnutzungs- oder Verwertungsrechte.
15. Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle dieser unwirksamen Bestimmungen auf die Beschlussfassung und Aufnahme derjenigen wirksamen Bestimmungen in diesen Gesellschaftsvertrag hinzuwirken, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am meisten entspricht.
V1.10